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Ebene 2 (Patrizier)
damios edited this page Jun 30, 2023
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Stadträte, Notar, Kerkermeister
- Stadtrat: Die Stadträte sind, wie der Name schon sagt, Teil des Stadtrats und damit an den legislativen Prozessen der Stadt maßgeblich mit beteiligt. Dadurch können sie Einfluss auf die finanziellen Regelungen und das Strafgesetz nehmen.
- Notar: Führt die Loswahl bei Pattsituationen in Kabinettswahlen durch.
- Kerkermeister: Verwaltet das Stadtgefängnis (und damit die Haftbedingungen eingekerkerter Straftäter) und kann, wenn während eines Gerichtsprozesses eine Kooperationserzwingung notwendig wird, die angewendeten Foltermethoden auswählen
Kämmerer, Richter
- Kämmerer: Der Kämmerer wird vom Bürgermeister ernannt und nimmt dadurch eine hervorgehobene Stellung im Stadtrat ein. Ihm obliegt es, das Geld der Stadt zu verwalten (oder zu veruntreuen), die Pachtgebühren der Stadt festzulegen sowie die Kosten für das Bürgerrecht (innerhalb eines Rahmens) zu regeln. Außerdem kann er einzelnen Zinsgebern Strafzahlungen auferlegen, wenn diese des Zinswuchers schuldig sind. Des Weiteren ist er Teil des Stadtrates und stimmt somit über Gesetze mit ab.
- Richter: Zusammen mit dem vorsitzenden Richter stimmen die Richter in Strafverfahren über das Schicksal der Angeklagten ab.
Bürgermeister, Vorsitzender Richter
- Bürgermeister: Der Bürgermeister ist der höchste Vertreter der Stadt. Er hat eine Amtszeit von drei Jahren, d.h. sein Amt wird nach drei Jahren neu ausgeschrieben, und er besitzt strafrechtliche Immunität. Als Teil des Stadtrates ist er selbstverständlich ebenfalls an den legislativen Prozessen der Stadt beteiligt. Außerdem kann der Bürgermeister (kleinere) temporäre Verordnungen erlassen, wie z.B. das Verhängen von Sperrstunden (der Markt macht früher zu) oder ein generelles Bauverbot.
- Vorsitzender Richter: Der Vorsitzende Richter ist der höchste Vertreter der Judikativen. Er hat eine Amtszeit von fünf Jahren, d.h. sein Amt wird nach fünf Jahren neu ausgeschrieben, und er besitzt strafrechtliche Immunität. Er stimmt zusammen mit den anderen Richtern über das Schicksal der Angeklagten ab und ist alleine dafür zuständig, das verhängte Strafmaß festzulegen.