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Gemeinsame Gremien/Sitzungen mehrerer Körperschaften #55
Comments
Das ist interessant! Grundsätzlich spricht vermutlich nichts dagegen, die jeweilige Beziehung auf n:n auszubauen, so dass ein Gremium etc. beliebig vielen Körperschaften zugeordnet sein kann. |
Das o. g. Beispiel stellt nach unserer Praxiserfahrung einen Einzelfall dar. Es kann jederzeit über ein Gremium ( Bezeichnung "Gemeinsamer Ausschuss xyzh" ) bei einer "federführenden" Gebietskörperschaft abgebildet werden. Im Sinne der zügigen Erstellung einer ersten Spezifikation OParl 1.0 sollte es von der Priorität verschoben werden. |
Workshop:
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Die Möglichkeit gemeinsamer Sitzungen von Gremien verschiedener Körperschaften gibt es seit der Einführung gemeinsamer Sitzungen von Gremien bereits. (Ein Vorteil von Linked Data ;-) |
Aufgrund der Diskussion in #243 eine Anmerkung. Die oben vorgeschlagene Lösung per "Bemerkungen" ist technisch unsauber und wird in OpenGovLD auf die naheliegende saubere Weise gelöst. |
#24
Bisher sind den Objekten - Gremium/Sitzung -, zwingend genau eine Gebietskörperschaft zugeordnet.
Es gewinnen, durch die zunehmenden politischen Bemühungen sich in den Kommunen übergreifend abzustimmen, Fälle an Bedeutung, bei denen Gremien und Sitzungen zwei Gebietskörperschaften zugeordnet sein können, z. B. den gemeinsamen Ausschuss Bonn / Ahrweiler bzw. gemeinsame Sitzungen verschiedener Gebietskörperschaften, insbesondere zu Verkehrs- und Liegenschaftsthemen.
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